Bedarfsgerechte Boden-Düngung im Wein- und Obstbau durch fachgerechte Bodenanalyse

 

Hinweise für die Entnahme von Bodenproben zur Untersuchung auf

pflanzenverfügbare Nährstoffe und Spurenelemente

 

Nur die wenigsten Böden sind optimal mit Nährstoffen versorgt. Für ein gesundes Wachstum der Rebe und Obstanlagen muss die Düngung so effizient wie möglich erfolgen. Dies muss nach der neuen DüngeVO ganz besonders auch mit Blick auf die Vermeidung von Belastungen der Umwelt und des Grundwassers geschehen und ist sicherlich auch aus wirtschaftlichen Gründen ratsam.

 

Vor jeder Düngemaßnahme ist, wie dies auch durch die am 01.06.2017 in Kraft getretene "neue" Düngeverordnung vorgeschrieben wird, eine Düngebedarfsermittlung durchzuführen.

 

Untersuchungsparameter:

 Nmin – Untersuchung : Bestimmung des vorhandenen pflanzenverfügbaren Stickstoffs

 Diese Untersuchung  stellt die Grundlage zur Bemessung der N- Düngung dar.

 

Die Probe wird im Frühjahr zu Beginn des  Austriebes gezogen bzw. 2 Wochen vor dem Düngungstermin.  

Die Beprobungstiefe beträgt getrennt nach Ober- 0 – 30 cm und  Unterboden 30 – 60 cm.

Bei Steillagen bietet sich eine getrennte Probenahme nach Ober- und Unterhang an.

Die Probemenge sollte ca. 300 g getragen. 

Die Proben werden dem Labor in beschrifteten Plastikbeuteln  im gekühlten Zustand schnellstmöglich übergeben, da sonst Mineralisierungsvorgänge den Nmin- Gehalt erhöhen.  

 

Sollte eine Düngungsempfehlung erwünscht sein, so sind die vom Labor vorgehaltenen Erfassungsbelege auszufüllen. Bohrstöcke können auf Anfrage kostenlos ausgeliehen werden.

 

Grunduntersuchung: Bestimmung des Gehaltes  von pflanzenverfügbarem Phosphor, Kalium und  Magnesium sowie Bestimmung des pH- Wertes

Die Grunduntersuchung sollte im Regelfall alle 3-4 Jahre durchgeführt werden.

 

Die Probenahme kann das ganze Jahr über erfolgen. Aus durchfrorenem, stark durchnässtem oder ausgetrocknetem Boden sind möglichst keine Proben zu entnehmen.

 

Die Beprobungstiefe beträgt 0-20 cm. In Neuanlagen oder vor Tiefenlockerungen sollte eine zweite Probe in 20-40 cm Tiefe erfolgen. Die Probemenge sollte 300 g betragen.

 

Die Bestimmung des Humusgehaltes sowie der Mikronährstoffe ( Fe, Zn, B, Cu, Mn )  kann in der  Probe der Grunduntersuchung  vorgenommen werden.

 

 

Merkblatt Probenahme im Wein- und Obstbau
Wie ziehe ich eine Probe für die Bodenuntersuchung ?
Probenahme Boden im Wein- und Obstbau.p[...]
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